Im Institut gilt für alle eine Maskentragepflicht.
Kunden und Mitarbeitende halten prinzipiell 2 m Abstand zueinander.
Gemäss Definition des BAG gehören Personen, die über 65 Jahre alt sind, und Personen, die schwere chronische Erkrankungen haben, zur Covid-19-Risikogruppe. Sie laufen Gefahr, im Falle einer Covid-19-Erkrankung einen besonders schweren Verlauf zu haben. Eine stets aktuelle Auflistung dieser Vorerkrankungen finden Sie im Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 2.
Dieser Personengruppe empfehlen wir - solange es noch keine Covid-19-Impfung gibt - nicht ins Institut zu kommen und sich von uns telefonisch beraten und mittels Skype behandeln zu lassen.
Personen, die akut an Covid-19 erkrankt sind, sich krank fühlen oder Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten, werden ebenfalls dazu angehalten, nicht ins Institut zu kommen und die Anweisungen des BAG einzuhalten.